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Ablauf der Wiedereingliederung - Stammschule

Bei der Wiedereingliederung eines erkrankten Kindes oder Jugendlichen in die Stammschule wird die Zusammenarbeit von mehreren Personen benötigt. Je nach Schulart und Schulgröße setzt sich das Case Management Team aus mehr oder weniger Personen zusammen. Ausgehend vom Kernteam wird auf den nächsten beiden Seiten dargestellt, welche zusätzlichen Personen eine wichtige Rolle im Wiedereingliederungsprozess spielen können.

Kernteam

Das Case Management bei der Wiedereingliederung eines erkrankten Kindes bzw. Jugendlichen erfolgt im Kern durch die Klassenlehrkraft und die Schulleitung, die beide qua Amt immer beteiligt sind. Bei Bedarf kann dieses Team erweitert werden bzw. sich je nach Fall Unterstützung holen, bspw. durch Mitarbeitende der Schulberatung, des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes (MSD) oder der Jugendsozialarbeit.

Die Case Managerinnen und Manager haben die Aufgabe, das erkrankte Kind bzw. den erkrankten Jugendlichen und dessen Erziehungsberechtigte bei der Wiedereingliederung zu unterstützen und zu begleiten. Sie koordinieren und überwachen den Reintegrationsprozess und sind Mittler zwischen den beteiligten Personen bzw. Institutionen. Der Tätigkeitsbereich und die Verantwortlichkeiten der Teammitglieder des Case Managements werden im Folgenden überblicksartig beschrieben. Die konkreten Aufgaben dieser Personen während der einzelnen Phasen des Wiedereingliederungsprozesses werden in der Checkliste benannt.

Aufgaben der Klassenlehrkraft mit Auszügen aus der Checkliste

Aufgaben der Schulleitung mit Auszügen aus der
Checkliste

Checkliste für die Wiedereingliederung an der Stammschule

 

 

 

grafische Darstellung des Case Managements mit dem Kernteam Klassen- und Schulleitung

Erweitertes Team

Besonders an weiterführenden Schulen mit hohen Schülerzahlen und vielen Wiedereingliederungsfällen pro Schuljahr empfiehlt es sich, das Case Management dauerhaft durch eine Koordinatorin bzw. einen Koordinator für Wiedereingliederung zu erweitern.

Eine Koordinationslehrkraft, die möglichst regelmäßig an der jeweiligen Schule vor Ort tätig ist, übernimmt im Team die Koordination der Wiedereingliederung von länger erkrankten Schülerinnen und Schülern. Hierzu eignen sich Personen, die Kenntnisse in der Gesprächsführung haben, gut über schulrechtliche Fragestellungen informiert sind, gerne im Team und mit der Schulleitung arbeiten und einen Bezug zu Schülerinnen und Schülern haben, die einer besonderen Betreuung bedürfen (z. B. erfahrene Schulpsychologin bzw. erfahrener Schulpsychologe, qualifizierte Beratungslehrkraft, Mitarbeitende der Schulleitung, Inklusionsbeauftragte). Auch Klassenlehrkräfte, die bereit sind, sich krankenpädagogisches Fachwissen anzueignen und sich in schulrechtlichen Fragen fortzubilden, können diese Aufgabe übernehmen. In diesem Zusammenhang ist auf die mögliche Herausforderung einer Doppelrolle insbesondere im Bereich der Schulpsychologie hinzuweisen, die es bei der Ernennung einer Koordinationslehrkraft zu berücksichtigen gilt.

Aufgaben der Koordinationslehrkraft mit Auszügen aus der Checkliste

grafische Darstellung des Case Managements mit Erweiterung durch die Koordinationslehrkraft für Wiedereingliederung

Vertrauensperson

Das Case Management-Team ist für die organisatorischen und schulrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Reintegration verantwortlich.

Um die ebenso wichtige emotionale Unterstützung für die erkrankten Schülerinnen und Schüler im Schulalltag zu ermöglichen, kann von den Mädchen und Jungen auf Wunsch eine Person der Schulfamilie gewählt werden, der sie ihr Vertrauen schenken.

Aufgaben der Vertrauensperson

Beispiele für den Einsatz einer Vertrauensperson

grafische Darstellung des Case Managements mit Koordinationslehrkraft und Vertrauensperson