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Unterstützung durch die Schulaufsicht

Die Schulaufsicht berät bei Bedarf Schulen in Fragestellungen rund um die Wiedereingliederung von Schülerinnen und Schülern nach längerer Krankheit und Abwesenheit von der Stammschule und erörtert gemeinsam mit diesen Maßnahmen der möglichen Unterstützung (z. B. Hausunterricht).

Sie hilft den Schulen bei der Klärung von auftretenden rechtlichen Fragestellungen (z. B. Notengebung, Nachteilsausgleich, Vorrücken).

In manchen Bereichen (z. B. Nachteilsausgleich/Budgetstunden bei weiterführenden Schulen) ist sie - abhängig von der Schulart - zuständig für die Erstellung von entsprechenden Bescheiden.

 

Durch Anklicken der Symbole bzw. Textfelder auf dieser Seite erfahren Sie mehr darüber, inwieweit die Schulaufsicht unterstützend bei der Wiedereingliederung tätig werden kann.